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Verein in Gründung. „Forum Demokratie Österreich“ ist bei der Vereinsbehörde noch nicht angezeigt und hat daher noch keine Rechtspersönlichkeit.Bei der Vereinsbehörde noch nicht angezeigt, daher keine Rechtspersönlichkeit. Was das bedeutet

Wahl-ABC

Wann in Österreich gewählt wird, wer wählen darf und welche Fristen gelten – neutral und mit der Fundstelle im Gesetz zu jeder Angabe.

Die nächsten Wahlen

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Wählen – das Wichtigste

Ab 16

Wählen darf, wer spätestens am Wahltag 16 Jahre alt ist – bei Nationalrats-, Bundespräsidenten-, Europa-, Landtags- und Gemeinderatswahl gleich.

Art. 26 Abs. 1 B-VG · § 21 Abs. 1 NRWO · § 10 EuWO · § 20 Abs. 1 Oö. LWO · § 17 Abs. 1 Oö. KWO

Wer wo wählen darf

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wählen Nationalrat und Bundespräsident; Landtag und Gemeinderat dort, wo sie am Stichtag den Hauptwohnsitz haben. Wer die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes hat und in einer oberösterreichischen Gemeinde den Hauptwohnsitz, wählt dort Gemeinderat und Bürgermeister mit. Bei der Europawahl zählt die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz.

§ 21 Abs. 1 NRWO · Art. 60 Abs. 1 B-VG · § 20 Abs. 1 Oö. LWO · § 17 Abs. 1 Oö. KWO · § 10 EuWO

Der Stichtag

Mit der Ausschreibung wird ein Stichtag festgelegt. Nach ihm richtet sich, wer wahlberechtigt ist, und viele Fristen beginnen mit ihm. Bei Nationalrats-, Landtags- und Gemeinderatswahl in Oberösterreich ist er genau der 82. Tag vor dem Wahltag.

§ 1 Abs. 2 NRWO · § 1 Abs. 2 Oö. LWO · § 4 Abs. 2 Oö. KWO

Briefwahl: die Wahlkarte

Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal kann, beantragt bei der Gemeinde eine Wahlkarte. Ein schriftlicher oder Online-Antrag muss am vierten Tag vor der Wahl dort sein; persönlich geht es bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 12 Uhr. Telefonisch geht es nicht.

§ 39 Abs. 1 NRWO · § 5a Abs. 4 BPräsWG · § 27 Abs. 1 EuWO · § 44 Abs. 3 Oö. LWO · § 48 Abs. 3 Oö. KWO

Der Wahltag

Gewählt wird an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag. Den Tag setzt die Bundesregierung durch Verordnung fest, in Oberösterreich die Landesregierung durch Kundmachung im Landesgesetzblatt.

Art. 26 Abs. 3 B-VG · § 1 Abs. 2 NRWO · § 1 Abs. 2 Oö. LWO · § 4 Abs. 1 Oö. KWO

Unterstützungserklärungen

Wer bei Nationalrats-, Europa- oder Bundespräsidentenwahl antreten will, braucht Unterstützungserklärungen. Man unterschreibt sie persönlich vor der Gemeinde; sie bestätigt, dass man am Stichtag wahlberechtigt war. Bei der Bundespräsidentenwahl kann jede Person nur eine abgeben.

In Oberösterreich braucht es sie auch bei Landtags- und Gemeinderatswahl – mit Unterschieden: Statt vor der Gemeinde zu unterschreiben, genügt auch eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Unterschrift; bei der Gemeinderatswahl reicht außer in Linz, Wels und Steyr die eigenhändige Unterschrift auf dem Formular. Jede Person kann je Wahl nur eine abgeben.

§ 42 Abs. 2 und 3 NRWO · § 30 Abs. 2 und 3 EuWO · § 7 Abs. 1, 2 und 5 BPräsWG · § 28 Abs. 2 Oö. LWO · § 26 Abs. 3 und § 29 Oö. KWO

Neutral, mit Quellen

Wir sind überparteilich. Diese Seite empfiehlt keine Partei und keine Person; sie erklärt nur, wie Wahlen ablaufen. Verbindlich sind das Gesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) und die Kundmachung der jeweiligen Wahl; zur eigenen Lage gibt die Gemeinde Auskunft.

Rechtsstand geprüft am 18. Oktober 2026.